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   BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 3/66   

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https://dejure.org/1968,4668
BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 3/66 (https://dejure.org/1968,4668)
BSG, Entscheidung vom 20.02.1968 - 6 RKa 3/66 (https://dejure.org/1968,4668)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 1968 - 6 RKa 3/66 (https://dejure.org/1968,4668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur Errichtung einer zahnärztlichen Zweigpraxis - Abgrenzung der Angelegenheiten des Kassenarztrechts von denen der Kassenzahnärzte - Beteiligung von Zahnärzten an der kassenzahnärztlichen Versorgung - Durchführung eines Vorverfahrens in Angelegenheiten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 5
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 90/61

    Berücksichtigung rentenerhöhender Beträge bei Erlass eines Rentenbescheides;

    Auszug aus BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 3/66
    Nach dem Zweck, dem das Vorverfahren nach dem Plan des Gesetzgebers dienen soll, ist es notwendig, dem gerichtlichen Verfahren eine "Selbstkontrolle der Verwaltung" vorzuschalten, und diese ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die beklagte Verwaltung an der angefochtenen Entscheidung im Prozeß festhält (vgl. BSG 20, 199, 200; 25, 120, 121; 26, 174, 176).
  • BSG, 20.07.1966 - 6 RKa 9/65

    Streitigkeiten des Kassenarztrechts - Erforderlichkeit des Vorverfahrens

    Auszug aus BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 3/66
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1966 (BSG 25, 120) näher dargelegt hat, sind in Angelegenheiten des Kassenarztrechts -und das gilt mithin auch für das Kassenzahnarztrecht- jedenfalls seit Inkrafttreten des GKAR Verwaltungsakte in einen Vorverfahren nachzuprüfen, soweit das Gesetz nichts Abweichendes vorschreibt.
  • BSG, 07.12.1966 - 6 RKa 1/64

    Kassenarzt - Eignung als Kassenzahnarzt - Polizeizahnarzt

    Auszug aus BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 3/66
    Dabei wird davon auszugeben sein, daß ein Zahnarzt, der nach dem für ihn geltenden Berufsordnungsrecht eine Zweitpraxis betreiben darf, grundsätzlich in Erweiterung dieses freiberuflichen Tätigkeitsfeldes auch Kassenpatienten behandeln darf, wenn nicht ersichtlich ist, daß gerade die zahnärztliche Versorgung der Versicherten durch die Betätigung des Kassenzahnarztes in der Zweigpraxis gefährdet ist (vgl. für die insoweit ähnliche Fragestellung der Eignung eines Kassenzahnarztes BSG 26, 13, 15).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 17.13

    Tierarzt; Tierarztpraxis; Niederlassung in einer Praxis; Erstpraxis; Zweitpraxis;

    Die Beklagte durfte ohne Weiteres zu der Einschätzung gelangen, dass sich das Ziel, berufsrechtswidrige Zustände zu verhindern, mit dem Mittel des Zustimmungsvorbehalts effektiver verwirklichen lässt als mit dem Mittel einer Anzeigepflicht (vgl. schon BSG, Urteil vom 20. Februar 1968 - 6 RKa 3/66 - BSGE 28, 5 ).
  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

    Sie ist durch die spätere Entscheidung vom 20. Februar 1968 (BSGE 28, 5, 7 f.) mit der Maßgabe bestätigt worden, daß Unklarheit über das Erfordernis des Widerspruchsverfahrens überhaupt besteht und diese Unklarheit durch höchstrichterliche Entscheidung noch nicht beseitigt worden ist.
  • LSG Hessen, 29.04.1992 - L 7 Ka 987/90

    Kassenärztliche Vereinigung - Genehmigung - Zweigpraxis - Ermessensspielraum -

    An welche Voraussetzungen dieser Genehmigungsvorbehalt, der sich seinerseits als eine zulässige Form der Berufsausübungsregelung darstellt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20. Februar 1986 - 6 RKa 3/66 = SozR Nr. 21 zu § 12 SGG), gebunden ist, ergibt sich allerdings aus § 24 ZO-Ä nicht.
  • BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 2/76

    Widerruf einer Zweigpraxis eines Zahnarztes; Feststellung der ausreichenden

    Der Senat ist mit zwei Kassenzahnärzten als ehrenamtlichen Richtern dem Gesetz entsprechend besetzt (§§ 40, 33, 12 Abs. 3 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz -SGG-), da ein Streitfall über die Zustimmung zu einer Zweigpraxis eine "Angelegenheit der Kassenzahnärzte" ist (BSG 28, 5).
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